
Mit dem am 10. Juli 2026 vom Bundestag beschlossenen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) erhält das Gebäudeenergierecht eine neue Ausrichtung. Für Millionen Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern mit Ölheizung ist das eine gute Nachricht. Die vielfach diskutierten Vorgaben zum Heizungstausch werden deutlich zurückgenommen. Das ist keineswegs das Ende der Wärmewende. Diese setzt künftig an anderer Stelle an. Statt der Heiztechnik wird der Brennstoff zum Träger der Klimaschutzmaßnahme. Statt des Betreibers übernimmt der Energielieferant die Zuständigkeit für Klimaschutz.
Was regelt das neue GModG?
Bestehende Ölheizungen dürfen weiterlaufen: Wer heute eine funktionierende Ölheizung besitzt, muss diese nicht aufgrund des neuen Gesetzes austauschen. Eine gesetzliche Austauschpflicht gibt es nicht. Auch Reparaturen oder der Austausch einzelner Bauteile bleiben möglich. Für Eigentümer bedeutet das mehr Planungssicherheit und die Möglichkeit, Investitionsentscheidungen nach dem tatsächlichen Zustand der Heizungsanlage zu treffen.
Auch neue Ölheizungen bleiben grundsätzlich zulässig: Fällt eine Heizungsanlage irreparabel aus oder soll sie freiwillig ersetzt werden, kann grundsätzlich auch künftig wieder eine neue Ölheizung installiert werden. Damit kehrt der Gesetzgeber zu einem technologieoffenen Ansatz zurück. Eigentümer können zwischen verschiedenen Heizsystemen wählen. Dazu gehören strombetriebene Wärmepumpen, Hybridheizungen für unterschiedliche Energieträger, Holzpellets, Gas, Öl oder Fernwärme. Die Entscheidung soll künftig wieder stärker von den Gegebenheiten des Gebäudes, den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und den individuellen Anforderungen abhängen.
Die Bio-Treppe wird zum zentralen Klimainstrument: Der eigentliche Kern des neuen Gesetzes ist die sogenannte Bio-Treppe. Sie verpflichtet dazu, bei neu installierten Öl- und Gasheizungen schrittweise steigende Anteile erneuerbarer oder klimaneutraler Brennstoffe einzusetzen. Vorgesehen sind folgende Mindestanteile:
ab 2029: 10 Prozent
ab 2030: 15 Prozent
ab 2035: 30 Prozent
ab 2040: 60 Prozent
Zum Einsatz kommen können unter anderem Bio-Heizöl, synthetische flüssige Energieträger oder andere klimaneutrale Flüssigbrennstoffe. Die Umsetzung soll über den Brennstoffmarkt erfolgen. Für Verbraucher bedeutet das, dass sie entsprechende Brennstoffe über den Handel beziehen können, ohne selbst Mischungsverhältnisse herstellen zu müssen.
Klimaneutrale Brennstoffe bis 2045: Am langfristigen Klimaziel hält das Gesetz fest. Ab 2045 sollen Gebäude ausschließlich mit klimaneutralen Energieträgern beheizt werden. Das GModG verbietet jedoch keine bestimmte Heiztechnik. Entscheidend ist vielmehr, welche Brennstoffe künftig verfügbar sind und eingesetzt werden.
Was unterscheidet das GModG vom bisherigen Heizungsgesetz?
Die Tragweite des neuen Gesetzes wird besonders im Vergleich mit dem unter der Ampel-Regierung entwickelten Gebäudeenergiegesetz (GEG) deutlich.
Bisher stand die Heiztechnik im Mittelpunkt: Das bisherige GEG setzte beim Austausch einer Heizung auf die bekannte 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien. In der Praxis führte diese Vorgabe zu der Ansicht, dass Wärmepumpen oder andere erneuerbare Heizsysteme die einzig mögliche und damit verpflichtende Lösung sind. Ihre hohe Anschaffungspreise wurden von so komplizierten wie unzuverlässigen Förderprogrammen politisch begleitet. Die öffentliche Diskussion drehte sich deshalb vor allem um die Frage, welche Heizung darf ich künftig überhaupt noch einbauen?
Jetzt rückt der Brennstoff in den Fokus: Mit dem GModG verändert sich dieser Ansatz grundlegend. Nicht mehr die Heiztechnik steht im Mittelpunkt, sondern der Energieträger. Öl- und Gasheizungen bleiben grundsätzlich zulässig. Gleichzeitig sollen die eingesetzten Brennstoffe Schritt für Schritt klimafreundlicher werden. Die entscheidende Frage lautet künftig, mit welchem Brennstoff wird meine Heizung morgen betrieben?
Das neue System setzt voraus, dass ausreichend Bio-Heizöl, synthetische Flüssigbrennstoffe und andere klimaneutrale Energieträger verfügbar sind und zu wirtschaftlich vertretbaren Preisen angeboten werden können. Genau an diesem Punkt haben Sachverständige im Gesetzgebungsverfahren auf offene Fragen hingewiesen. Die Entwicklung der Produktionskapazitäten, der Infrastruktur und der Preise wird entscheidend dafür sein, wie praxistauglich das neue Konzept langfristig ist. Anbieter flüssiger Brennstoffe haben ihre Bereitschaft, diesen Markt zu bedienen, bereits deutlich geäußert (siehe News vom 02.12.2025 und 27.02.2026).
Was bedeutet das für Heizölkunden? Für Eigentümer mit einer bestehenden Ölheizung verbessert sich die rechtliche Situation deutlich. Eine funktionierende Anlage kann weiter betrieben werden. Auch ein späterer Austausch gegen eine neue Ölheizung bleibt grundsätzlich möglich. Gleichzeitig entsteht eine neue Aufgabe für die Industrie: Die Wärmeversorgung soll künftig über klimafreundliche flüssige Brennstoffe dekarbonisiert werden. Damit wird die Entwicklung entsprechender Produkte und Lieferketten zu einem entscheidenden Erfolgsfaktor für die Energiewende im Gebäudebereich.
Fazit
Das Gebäudemodernisierungsgesetz beendet die Diskussion um den verpflichtenden Wechsel bestimmter Heiztechnologien. Es beendet jedoch nicht die Transformation des Wärmemarktes. Statt den Austausch funktionierender Heizungen in den Mittelpunkt zu stellen, setzt der Gesetzgeber künftig auf die schrittweise Dekarbonisierung der eingesetzten Brennstoffe.
Für Eigentümer bedeutet das mehr Entscheidungsfreiheit bei der Wahl ihrer Heiztechnik. Für die Mineralölwirtschaft und den Brennstoffhandel wächst gleichzeitig die Verantwortung, klimafreundliche flüssige Energieträger in ausreichender Menge und zu wettbewerbsfähigen Preisen bereitzustellen. Gerade darin liegt die eigentliche Bewährungsprobe des neuen Gesetzes. Ob das Konzept erfolgreich sein wird, entscheidet sich weniger im Heizungskeller als auf dem Brennstoffmarkt.
Quelle: esyoil